Barrierefreiheitserklärung
Barriere melden FormularErklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.mvmachtstark.de der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern – Staatskanzlei –
Schloßstraße 2-4, D-19053 Schwerin sowie alle Subdomains dieser Seite. Die Landesregierung ist bemüht, ihre Internetseiten im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Bedienhinweise
Die Bedienung der Internetseiten folgt den üblichen Standards. Es sind keine atypischen Bedienkonzepte implementiert. Eine zusätzliche Bedienungsanleitung oder spezifische Produktdokumentation für die Nutzung der Internetseiten sind nicht erforderlich.
Texte auf den Internetseiten passen sich automatisch der Bildschirmgröße an. Sie können die Schriftgröße mit den Funktionen Ihres Browsers (z. B. Strg + und Strg -) vergrößern oder verkleinern.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist noch nicht vollständig mit des LBGG M-V und der BITVO M-V vereinbar. Die Barrierefreiheit der Seiten des Stadtportals wird regelmäßig von einem externen Dienstleister überprüft. Aufgrund der Prüfungsergebnisse streben wir an, die Barrierefreiheit in technischer und redaktioneller Hinsicht kontinuierlich zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Gebärdensprache und Leichte Sprache
Die Inhalte in Gebärdensprache und Leichter Sprache befinden sich aktuell noch in Erstellung. Wir arbeiten daran, diese bis zum 19. Juni 2025 bereitzustellen. Sobald sie verfügbar sind, werden die entsprechenden Abschnitte an dieser Stelle ergänzt.
Barrierefreiheit der Formulare auf der Website
Das auf der Website eingebundene Formular entspricht derzeit nicht vollständig den Anforderungen der Barrierefreiheitsstufe AA nach WCAG 2.1. Das Formular wurde mit dem Plugin „Megaforms“ für WordPress erstellt, welches derzeit nicht alle Barrierefreiheitskriterien erfüllt. Die von uns beauftragte Agentur arbeitet bereits an einer barrierefreien Alternative.
Sprunglink „Zum Inhalt springen“
Ein Sprunglink mit der Bezeichnung „Zum Inhalt springen“ ist vorhanden, befindet sich jedoch derzeit nicht innerhalb einer ARIA-Landmarke. Dies kann die Nutzbarkeit für assistive Technologien beeinträchtigen. Wir sind uns dieses Problems bewusst und arbeiten an einer Korrektur, um den Link korrekt innerhalb einer semantisch gekennzeichneten Inhaltsregion zu platzieren.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.05.2025 erstellt. Eine automatisierte Prüfung ist Grundlage für die Auflistung der nicht barrierefreien Inhalte.
Barriere melden oder Feedback geben
Bitte beachten: Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflicht und müssen ausgefüllt werden.
Worum geht es?
Zuständigkeit für barrierefreie Zugänglichkeit
Gemeinsame Verwaltungsbehörde für den EFRE, ESF und ELER
Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Staatskanzlei –
Schloßstraße 2-4
D-19053 Schwerin
Bernhard Schwarz
Tel.: 0385-588 0
Fax: 0385-509 10019
E-Mail: poststelle@stk.mv-regierung.de
Internet: www.stk.regierung-mv.de